Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis richtig lesen

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis listet nicht nur die verschiedenen Tätigkeiten des Arbeitnehmers auf, sondern enthält auch eine ausführliche schriftliche Beurteilung über dessen Arbeitsweise und Umgangsformen.

Jeder Arbeitnehmer, der einen Betrieb verlässt, hat Anspruch auf ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis enthält es nicht nur eine Auflistung der durchgeführten Tätigkeiten, sondern auch eine ausführliche Bewertung der erbrachten Leistungen und des persönlichen Engagements. Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt, sollte daher in jedem Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beilegen. Nur so kann sich der potenzielle neue Arbeitgeber ein Bild von den bisherigen Leistungen des Bewerbers machen.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis keine negativen Bewertungen enthalten. Der bisherige Arbeitgeber ist angehalten, ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen, um seinem bisherigen Mitarbeiter die berufliche Zukunft nicht zu verbauen. In der Realität sieht dies jedoch anders aus. Hinter etlichen scheinbar positiven Formulierungen verbergen sich negative Äußerungen über den Arbeitnehmer. So sieht der Satz "Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen" auf den ersten Blick zwar harmlos aus, deutet aber auf ein Alkoholproblem des Mitarbeiters hin.

Wem großer Eifer bei den ihm übertragenden Tätigkeiten bescheinigt wird, hatte vermutlich nur wenig Erfolg mit seiner Arbeit. Und wer laut Zeugnis Verständnis für seine Arbeit zeigt, hat in der Regel so gut wie gar keine Leistung gebracht. Im Internet sind weitere Beispiele für diesen "Geheimcode" bei Arbeitszeugnissen zu finden. Diese speziellen Formulierungen sind zwar weit verbreitet, aber längst nicht jedem Chef bekannt. Wer sie in seinem Zeugnis findet und für ungerechtfertigt hält, sollte dies daher offen ansprechen.

Auch die Leistungsbewertung an sich sollten Arbeitnehmer genau unter die Lupe nehmen. War diese "zur Zufriedenheit" des Chefs, entspricht dies allenfalls der Schulnote Vier, die bestmögliche Bewertung hierbei wäre "stets zur vollsten Zufriedenheit". Diese Abstufungen sind ebenfalls manchen Arbeitgebern nicht bekannt. Daher sollte man im Zweifelsfall von seinem Recht Gebrauch machen, Widerspruch gegen das Zeugnis einzulegen. Damit sollte man sich aber keinesfalls länger als ein Jahr Zeit lassen, da sonst der Anspruch auf die Zeugnisberichtigung erlischt. Lenkt der Chef nicht ein, hat man prinzipiell die Möglichkeit, ein besseres Arbeitszeugnis einzuklagen. Hierfür fallen jedoch Anwaltskosten an, weshalb dieser Schritt wohl überlegt sein sollte.