Kompetente anwaltliche Beratung in Notsituationen
Wenn eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, kann man meist kurzfristig einen Termin vereinbaren und die Sachlage schildern. Schon für dieses erste Gespräch fallen Kosten an.
Es gibt viele Situationen, in denen man Rechtsbeistand benötigt. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn man sich nicht den Gesetzen entsprechend verhalten hat und nun mit einer Strafe rechnen muss. Es ist jedoch auch möglich, dass man unverschuldet in Schwierigkeiten gerät und eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen muss, wenn sich z. B. ein Hauseigentümer für den Verkauf der Immobilie entscheidet und nach dem Verkauf Probleme mit dem Käufer auftreten. Streitigkeiten in diesem Bereich lassen sich meist nur juristisch klären, da es um große Geldbeträge und viel Verantwortung geht.
Es gibt in nahezu jeder Stadt zahlreiche Rechtsanwälte. Man kann im örtlichen Telefonbuch nachschlagen und findet eine lange Liste. Die Anwälte sind in der Regel auf unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert, wie z. B. Familienrecht, Erbrecht oder Strafrecht. In oben beschriebenem Beispiel sollte man sich für einen Rechtsanwalt entscheiden, der sich auf Immobilienrecht spezialisiert hat. In der Regel kann man bei dringenden Problemen kurzfristig ein Erstgespräch mit dem Anwalt vereinbaren und ihm die Situation schildern. Man sollte zu diesem Treffen sämtliche Dokumente mitbringen, die zum Sachverhalt gehören und die es dem Anwalt erleichtern, sich ein Bild zu machen. Für dieses erste Treffen stellt der Anwalt dem Klienten eine Rechnung, sie darf jedoch laut Gesetzgeber einen Betrag von 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer nicht überschreiten. Wenn der Anwalt das Mandat übernimmt, werden weitere Kosten fällig.
Für Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und trotzdem anwaltlichen Beistand benötigen, gibt es eine Sonderregelung. Sie können beim für sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Dafür gibt es einen Antrag, den man entweder beim Gericht abholt oder telefonisch anfordert. Man kann dieses Formular jedoch auch im Internet finden und ausdrucken. Der Antrag auf den Beratungshilfeschein muss ausgefüllt und beim Amtsgericht eingereicht werden. Neben Fragen zu den persönlichen Daten des Antragstellers werden Fragen zum strittigen Sachverhalt und zum Einkommen des Beantragenden gestellt. Aufgrund dieser Angaben entscheidet ein Mitarbeiter des Amtsgerichtes, ob die Beratungshilfe bewilligt wird oder nicht. Wenn ein positiver Bescheid ergeht, übernimmt die Staatskasse die Kosten für die erste Beratung durch den Anwalt und der Antragsteller muss lediglich einen Betrag von 10 EUR beisteuern.